16.06.2006: Schimmel im Wohnzimmer
Problem vor allem in modernisierten Altbauten: Wer ist schuld? RA Walter Bräuner in Der Neue Tag, Rubrik “Recht im Alltag - Mietrecht”
In den vergangenen Jahren sind die Heizkosten stetig gestiegen. Erhöhte Betriebskosten belasten Mieter und Vermieter gleichermaßen. So verlangen Mieter von Altbauten zunehmend von Vermietern, dass sie durch geeignete Maßnahmen die Betriebskosten senken. Zugleich wollen Vermieter den Wert ihrer Immobilie erhalten oder steigern.
Unter hohen Investitionen werden die alten, einfachen Holzfenster gegen Isolierglasfenster, die aktuellen Wärmeschutzanforderungen entsprechen, ausgetauscht. Zudem wird das Gebäude mit einer Wärmedämmung versehen.
Diese Maßnahmen können sich jedoch als problematisch entpuppen. Der Charakter des Altbaus verändert sich völlig: Das einst durchlässige Gebäude wird plötzlich abgedichtet. Das erfordert eine andere Art des Heizens und Lüftens. Ansonsten entstehen feuchte Stellen an den Wänden. So kommt es auf Dauer zu Schimmelbildung. Sind die Isolierarbeiten mangelhaft ausgeführt, können so genannte Wärmebrücken entstehen. Auch hier sind feuchte Stellen und Schimmel die Folge.
In solchen Situationen wird die Verantwortlichkeit hin und her geschoben. Der Mieter behauptet, die Schäden seien durch die ausgeführten Isolierarbeiten entstanden und stellten einen Baumangel dar, zu dessen Instandsetzung der Vermieter verpflichtet sei. Gegebenenfalls wird die Miete gemindert und der Vermieter auf Beseitigung der aufgetretenen Feuchtigkeitsschäden verklagt. Der Vermieter aber sieht die Ursache im falschen Nutzerverhalten des Mieters.
Sollte die Isolierung tatsächlich mangelhaft sein, ist der Vermieter grundsätzlich zur Instandsetzung verpflichtet. Er selbst kann seine Rechte gegen das ausführende Bauunternehmen geltend machen. Festzuhalten ist, dass allein das Anbringen einer Isolierung, sofern dies fachgerecht geschehen ist, keinen Mangel am Mietobjekt begründet.
Werden die Feuchtigkeitsschäden durch falsches und vorwerfbares Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters verursacht, ist er schadenersatzpflichtig.
Diese Streitigkeiten können langwierig sein und mit Sachverständigengutachten teuer werden. Um sie zu vermeiden, sollte der Vermieter nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten auf richtiges Heiz- und Lüftverhalten hinweisen. Es empfiehlt sich die Übergabe einer entsprechenden Informationsbroschüre, die beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen kostenlos erhältlich ist.
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