Beratung
In einigen Fällen, vor allem in Baustreitigkeiten, müssen vor der Bearbeitung umfangreiche Informationen eingeholt und Unterlagen ausgewertet werden. Sinnvoll ist es, diese möglichst bereits vor dem ersten Beratungsgespräch an die Kanzlei zu senden - dies spart Ihnen Zeit und Geld, da schon der erste Besprechungstermin besser vorbereitet werden kann. Zu diesem Zweck können Sie hier einen Erhebungsbogen ausdrucken und diesen mit den notwendigen Unterlagen vorab an meine Kanzlei schicken.
Erhebungsbogen Baustreitigkeiten (pdf-file)
Anwaltskosten:
Das Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist von gegenseitigem Vertrauen geprägt. Daher ist es verständlich und natürlich, wenn Sie mich kennenlernen wollen, bevor Sie mich mit Ihrer Sache betrauen. Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin zum Kennenlernen. Sollte es zu keinem Mandatsverhältnis kommen, entstehen Ihnen keine Kosten.
Erstberatung
Über das bloße Kennenlernen hinaus wird hier bereits rechtliche Auskunkft erteilt - dies gilt auch für telefonische Auskünfte. Falls eine weitere Tätigkeit - ausführliche Beratung nach Sichten von Unterlagen, Vertretung außergerichtlich oder gerichtlich - notwendig ist, liegt keine Erstberatung mehr vor.
Für die Erstberatung wird ein Stundenhonorar vereinbart. Für Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr auf höchstens 190,- Euro zzgl. Umsatzsteuer begrenzt.
sonstige rechtliche Beratung
Für die sonstige rechtliche Beratung wird ein Honorar vereinbart, dieses orientiert sich am zu erwartenden Aufwand und an der Art der Tätigkeit.
außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Die Gebühr hierfür richtet sich üblicherweise nach dem Gegenstandswert, das heißt nach dem Wert dessen, worum gestritten bzw. verhandelt wird. Nähere Informationen allgemeiner Art erhalten Sie hierzu z.B. auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer. Nach Prüfung Ihres Falles werde ich Sie selbstverständlich genau über die zu erwartenden Anwaltskosten und darüber informieren, ob Ihr Fall aussichtsreich durchsetzbar ist.
In manchen Fällen, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, ist die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht sachgerecht, so dass auch hier ein Stundenhonorar vereinbart wird.
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