Was gehört zum Baurecht?
Ob es um einen Neubau, einen Ausbau oder Anbau geht, ob ein Altbau renoviert oder saniert werden soll, ein Gebäude abgerissen werden soll - die baurechtlichen Fragestellungen reichen von der Baugenehmigung bis zum Verhältnis zu den Nachbarn, vom Bauvertrag und den daraus folgenden gegenseitigen Verpflichtungen bis zur Verantwortlichkeit für Mängel der Bauleistung und vieles mehr.
Das öffentliche Baurecht ordnet die bauliche Nutzung von Grundstücken. Hierher gehört zum Beispiel die Frage, ob eine Baugenehmigung benötigt wird, was man tun kann, wenn die Gemeinde das Einvernehmen nicht erteilt oder die Baugenehmigung verweigert wird, was, wenn die Nachbarn widersprechen, was ist ein Schwarzbau und wann muss er beseitigt werden und so weiter.
Das private Baurecht regelt das ob und wie der baulichen Nutzung gegenüber privaten Dritten.
Kernbereich des privaten Baurechts ist das Werkvertragsrecht und die damit zusammenhängenden Rechtsgebiete:
- Werkvertragsrecht
- Gewährleistungsrecht
- Bauvertragsrecht
- Bauträgerrecht
- Sicherung bauvertraglicher Ansprüche
- Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Formularverträge, VOB/B
- Probleme der Vertragsanbahnung
- Vergaberecht, VOB/A
- Architektenrecht, Architektenhonorarrecht
- Recht der Sonderfachleute, Bauingenieure
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